Die Zukunft der Autorschaft - auch als juristisches Problem

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Eine Zentrale Frage, die Herr Dr. Thomas de Maizière zur Eröffnung der Dialogrunden an die Gemeinschaft gerichtet hat war: Ist das Internet etwas komplett neues oder kann man hier einfach geltendes Recht anwenden.

Neues lässt sich immer sehr schwer begreifen und verlangt nach tiefer Auseinandersetzung, daher entschuldige ich mich, dass ich mich nicht kurz fasse. Das Internet bietet etwas komplett neues und die Frage geht über das Delikt der digitalen Raubkopie weit hinaus. Es muss klarer erarbeitet werden, zwischen welchen Fronten die Regierung steht und wer vor wem geschützt werden muss, wo Konsens herbeigeführt werden kann und wo nicht.

In der letzten Diskussionsrunde herrschte fast Übereinstimmung zur These: „Wir brauchen das Urheberrecht in seiner derzeitigen Form als Infrastruktur für gesellschaftliche und technische Innovation und um Erfindern ein erprobtes Geschäftsmodell zur Existenzsicherung anzubieten.“

Ist diese These bereits aus einer Historischen Betrachtung heraus haltbar?
Folgende vier Fragen zur Überprüfung möchte ich vorschlagen:

1. Wie war das Urheberrecht ausgestaltet als die industrielle Revolution stattfand, Dampfmaschine, Telefon, Radio, elektr. Licht etc. erfunden wurden und wovon konnten die wahren Erfinder ihre Existenz sichern und ihre Forschung finanzieren?

2. Wie war das Patentrecht geregelt als die Druckmaschine (mit bewegl. Lettern) erfunden wurde und welche gesellschaftliche Revolution hat diese Erfindung ausgelöst? (Auch die Rolle der Zünfte und der Kirche)

3. Wie stand es um das geistige Eigentum als die Schrift im antiken Griechenland erfunden wurde, wie reagierten die Dichter und Sänger auf die Verschriftlichung der von ihnen dargebrachten göttlichen Wahrheit?

4. Hätte Linux entstehen können, wenn sich alle Beteiligten an die bestehenden Vorstellungen von geistigem Eigentum gehalten hätten – welche historisch neue, innere Haltung gegenüber der Konstruktion „Geistiges Eigentum“ war nötig um Linux zu erschaffen?

Als Gegenthese möchte ich anbieten: Durch das Internet entwickelt sich ein neuer Geist der Arbeitsgesellschaft, mit neuen Gerechtigkeitsvorstellungen.
Die Legislative steht vor dem Dilemma wie einst Kirche und Zünfte, das bestehende System schützen zu müssen aber gleichzeitig dem Neuen die Chance zur friedlichen Revolution der Arbeitswelt zu erhalten.

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Dazu habe ich folgende Literaturempfehlung:

Bosse, Heinrich (1981). Autorschaft ist Werkherrschaft – Über die Entstehung des Urheberrechts aus dem Geist der Goethezeit, UTB-Verlag, Paderborn

Corti, Alessandra, Armin Nassehi (Hg.) (1999). Die gesellschaftliche Konstruktion von Autorschaft – Zugänge zur Moderne, Deutscher Universitäts-Verlag GmbH, Wiesbaden

Moody, Glyn (2001). Die Software Rebellen – die Erfolgsstory von Linus Torvalds und Linux, Verl. Moderne Industrie, Landsberg/Lech

Zur Vertiefung Artikel aus den Open Source Jahrbüchern:
www.opensourcejahrbuch.de

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Welchen Kompromiss kann der Staat zwischen den Gerechtigkeitsvorstellungen der Open-Source-Gemeinschaft und der Industrie und ihrem Bedürfnis nach der Vermarktung von geistigem Eigentum finden?
Bei Open-Source ist die Urheberfrage zweitrangig weil so viele Menschen auch ganz winzige Beiträge zu einem Projekt beitragen ohne je genannt werden zu können. Hierin liegt ja gerade die große Innovation des Internet.
Der Pyramidenförmige Ansatz der Industrie setzt dagegen nur auf Einen Autor als Werkverantwortlichen, was auch historisch juristisch (Verursacherprinzip) erprobt und geregelt ist.

Wie kann man Gesetze erlassen die sowohl die klassische Vermarktung unter der Werkherrschaft als auch die Erschaffung von Autorunabhängigen Inhalten ermöglichen?

Die vorgeschlagene Kennzeichnung der Autoren aller Netzinhalte (KFZ-Kennzeichenartig) ist der falsche Ansatz wenn erst die Verzahnung der Beiträge im Netz zum Produkt führt.

Und wie kann die Polizei im Internet gegen Autorunabhängige Netzwerke vorgehen?

Gibt es überhaupt bereits eine juristische Alternative zum Verursacherprinzip?

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