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Monopolstrategien der Unterhaltungsindustrie am Ende

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Beim Urheberrecht wird immer so getan, als ginge es um Vergütung. Tatsächlich geht es aber mindestens ebenso sehr um Kontrolle, um die Möglichkeit ein Monopol zu sichern und den Markt abzuschotten. Während Vergütung für Kreative richtig ist, ist das Horten von Rechten mit dem Ziel eines Monopols gerade für die Kreativen schädlich. Die haben eben nicht dieselben Interessen wie Verlage/Sender/Filmhändler, ihre Interessen sind es, die gegenwärtig zu kurz kommen. Ich plädiere für Zwangslizenzen, bzw. stark vereinfachte Lizensierungen. Nur damit bekommt man das Problem verwäister Werke in den Griff und erschließt brachliegende Kulturgüter für den Genuss durch die Allgemeinheit.
Der Urheber profitiert nicht vom Urheberrecht, wie es heute gestrickt ist, sondern allein der Verwerter. Das muss anders werden.

Kommentare

Wie steht es diesbezüglich um Artikel 14 (2) GG?

Ein Beispiel: Musikstücke/Melodien von längst verstorbenen Komponisten sind noch Privateigentum von Personen.
Sollte sich das Verfassungsgericht einmal damit befassen weit Allgemeineigentum und Privateigentum gehen dürfen?
Es geht doch im die gerechte Entlohnung der Erfinder/Künstler warum kommt Art 14 (2) nicht zur Geltung?

Kein Wunder, wenn hier allgemein Korruptionsverdächtigungen geäußert werden.

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Artikel 14

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html

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