Verhältnismäßigkeit

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Anonymität und Identifizierbarkeit abwägen »

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Der freie Bürger darf sein Gesicht verhüllen, muss seinen Namen und erst seinen Wohnort nicht nennen. Der Bürger im Polizeistaat muss sein Gesicht zeigen, muss seinen Namen und seine Adresse nennen. Mir gefallen folgende Worte im Text nicht: 1. schranklos: Niemand spricht von schrankenloser Anonymität. Jeder vertragliche Beziehung ist nicht anonym. 2. Verhältnismäßigkeit ist ein extrem dehnbarer Begriff und stark davon abhängig, wer gerade in den Gerichten sitzt. Aus dem Text wird nicht klar, was genau damit gemeint ist. 3. Es gibt keinen "privaten", oder "sozialen" oder "öffentlichen" bereich des Internets. Das würde implizieren, dass ich für jeden Bereich einen eigenen Provider bräuchte.

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Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

ich mich an diesem Satz stoße: "Eine schrankenlose Anonymität kann es jedoch im Internet nicht geben. " Gibt es die denn? Ich wüsste nicht wo... der Otto-Normal-Internetnutzer kümmert sich nicht groß um seine Anonymität (wie auch Otto-Normal-Verbraucher) und kann dadurch per IP-Adresse relativ leicht zurückverfolgt werden. Wie sonst kann es zu Abmahnungen wegen Filesharing oder anderen Strafverfolgungen kommen? Legt man es allerdings darauf an irgendeine Straftat/Ordnungswidrigkeit o.ä., anonym durchzuführen, dann wird das hier im Internet, wie auch im "öffentlichen Leben", funktionieren (dynamische IPs). Versucht man also irgendwie künstlich Möglichkeiten der Identitätsfeststellung zu installieren, so wird das sowieso nur den unscheinbaren "freien Bürger" treffen, nicht aber denjenigen der es darauf anlegt anonym zu bleiben. Jedwede Verhältnismäßigkeit fehlt. Denn mit genügend krimineller Energie überspringt man jede technische Hürde. Ich sehe hier keinen Handlungsbedarf zum derzeitigen Zustand. Außer das man Internetanbietern und privaten Firmen (z.B. Google) das Speichern aller Nutzerdaten verbietet, bzw. noch viel besser, diese verpflichtet den Nutzer explizit zu fragen, ob er mit der Speicherung von Daten einverstanden ist. (Der Hinweis auf die AGB ist ein schlechter Witz... da hier teilweise juristisches Verständnis, ganz so wie bei Gesetzbüchern, notwendig ist, was man von Kindern, Jugendlichen, aber auch dem guten alten Otto-Normal-Verbraucher, nicht verlangen kann

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Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

>ob er einen Anlass für die Identifizierung gegeben hat... Die Offline Analogie zu dieser These ist: Ich gehe in ein Geschäft und werde erkennungsdienstlich behandelt um die Identität zweifelsfrei festzustellen. Das hat aber mit Verhältnismäßigkeit nichts zu tun, vor allen Dingen nicht, wenn die Identifizierung durch Zwang erfolgt, wie beim e-personalausweis vorgesehen. (Dies wird erfolgen, wenn er eingeführt ist, niemand wird sich auf andere Bedingungen, wie sie in der Offline Welt üblich sind, wie z.B. treu und glauben, mehr einlassen, die Gericht werden den Zwang durchsetzen...) Die Verhältnismäßigkeit kann nicht gewähleistet werden

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