Gesetzgebung

Idee
Online-Angebote nutzerorientiert und kostengerecht ausbauen »

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

Jeder Gesetzentwurf, jeder Verordnungsentwurf sollte möglichst früh, bei Regierungsentwürfen jedenfalls mindestens gleichzeitig mit der ersten Beteiligung von Bundestag oder Bundesrat, online zur Diskussion gestellt werden. Dabei sollten sowohl allgemeine Beiträge als auch Anmerkungen zu Einzelnormen möglich sein. Die Ergebnisse sind rechtzeitig vor der Beschlussfassung in den Entscheidungsprozess einzubringen; bei Gesetzentwürfen sollten sie mindestens in den federführenden Ausschüssen von Bundestag und Bundesrat beraten werden.

Contra
Rechtsordnung mit Augenmaß weiterentwickeln »

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Der derzeitige Stand der Dinge zeigt, dass die Gesetzeslage von einigen Individuen genutzt wird um eine große Menge an Menschen zu kriminalisieren. Daher wird ein Ausbau oder eine Erweiterung bestehender Gesetze immer auch weitere Lücken für genau diese Individuen aufreißen. Ich sehe nur eine Möglichkeit, nämlich in der Ausgestaltung einer Internetgesetzgebung, die vor allem definiert was im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets ERLAUBT ist, und zwar ohne rechtliche Repressalien fürchten zu müssen...

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