Wo bestehen aus Ihrer Sicht besondere rechtliche Hemmnisse bei der Umsetzung...
Wo bestehen aus Ihrer Sicht besondere rechtliche Hemmnisse bei der Umsetzung von Open Government?
Die Konsultation wird durchgeführt im Rahmen des Steuerungsprojektes
„Förderung des Open Government“ des IT Planungsrats
in Zusammenarbeit
mit Zebralog - medienübergreifende Dialoge.

Rechtliche Hemmnisse
MANGELNDE TRANSPARENZ: Wir sehen es als Problem an, dass im Zug von privatwirtschaftlichen Geschäftsbeziehungen (Public-Private-Partnerships) es oftmals in wichtigen Bereichen nicht oder nur schwer möglich ist, die gleichen Transparenz- und Informationsmöglichkeiten zu gewährleisten, wie dies bei rein staatlichen Einrichtungen der Fall ist. Hier muss gesetzgeberisch sichergestellt sein, dass auch diese Bereiche in das Gesamtkonzept OG und OD eingebunden werden.
FINANZIERUNG: Zur Realisierung müssen nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen, sondern auch finanzielle und personelle Mittel in die Hand genommen werden, um den Ausbau zu forcieren und die laufende Bereitstellung sicherzustellen. Der Staat sollte OG und damit einhergehend OD als Teil der Daseinsvorsorge zu betrachten, die genauso ausreichend finanziert sein muss wie andere etablierte Bereiche. Der Staat sollte OG nicht als Mittel ansehen, Gelder zu sparen oder Aufgaben abzuwälzen.
PRIVATSPHÄRE UND BENACHTEILIGUNGEN: Je feingranularer Daten veröffentlicht werden, umso mehr Informationen lassen sich daraus ableiten. Das ist im Allgemeinen Ziel von Open Data, allerdings können daraus unter Umständen auch Rückschlüsse auf Personen oder Personengruppen gezogen werden; Beispielsweise, wenn Informationen über ein kleines regionales Gebiet zur Diskriminierung seiner Einwohner führen oder durch Aggregation verschiedener Daten die verursachende Person bzw. Gruppe identifiziert werden kann.
Nutzungs- und Verwertungsrechte
Bei der Fremdvergabe von Aufträgen aus der Verwaltung in die freie Marktwirtschaft gibt es u.U. Fälle, bei denen es versäumt wurde, explizit eine Sicherung der Nutzungs- und Verwertungsrechte vertraglich zu formulieren. Diese vom Urheberrecht unabhängigen Rechte müssen von der Verwaltung zurück gekauft werden, damit eine Veröffentlichung der Daten unter freien Lizenzen überhaupt rechtlich möglich ist.
Datenschutz
Es ist zwar schön, dass der Bürger vieles oder alles im Internet erledigen kann und sich Zeit spart, doch aus datenschutzrechtlicher Hinsicht kann es Probleme bei der Umsetzung kommen. Der Bürger wird sich wünschen, dass der Staat auch im Netz ihm seine Privatsphäre schützt. Dem Bürger müsste der Staat auch ein Grundrecht der Kommunikationsfreiheit gewährt, besonders ein Grundrecht auf eine Internetverbindung.
Reform des IFG
Das Informationsfreiheitsgesetz muss novelliert werden und den Standardzustand von Informationen aus öffentlicher Hand als "frei zugänglich" definieren und nur in Ausnahmen nach Prüfung zurückzuhalten (Sicherheitsbedenken usw). Nicht anders herum, wie aktuell. Man muss nicht erst Informationen beantragen oder erstreiten müssen, die ohnehin öffentlich zu sein haben. Das ist einer der absoluten Kerne von Open Government, dass ich als Bürger nicht mehr einen Kniefall vollziehen muss um irgendwelche Informationen zu erhalten, an deren Produktion meine Steuergelder beteiligt waren und auf die ich anrecht habe um am politischen Prozess mitwirken zu können.
Teilweise nicht gewollt
Rechtliche Hemnisse sehe ich jetzt weniger, eher das Hemnisse die rechtlichen Möglichkeiten zu schaffen. Im Jahr 2010 hat der Hessische Landtag ein Informationsfreiheitsgesetz abgelehnt. Hessen ist damit eins der wenigen Länder ohne ein solches Gesetz.
Ein großes rechtliches Hemniss sehe ich aber dann doch noch: Die Gebühren für eine Anfrage sind teilweise zu hoch (wenn ich mich recht entsinne war es bis zu 500 €). Das kann und will nicht jeder zahlen.