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Basis für Open Government ist die Bereitstellung von Daten der öffentlichen Hand zur Nutzung, insbesondere durch Weiterverwendung und Weiterverbreitung („Open Data“)2. Ausgenommen hiervon sind rechtlich besonders geschützte Daten. Die Bereitstellung von Daten ist für alle drei Teilbereiche von Open Government wichtig. Sie kann

  • Transparenz erhöhen
    (z.B. Verwendung von Haushaltsmitteln wird sichtbar),
  • Teilhabe fördern
    (z.B. Planung von Infrastrukturmaßnahmen wie Kindergärten, Grünflächen),
  • neue Kooperationsformen ermöglichen
    (z.B. Entwicklung von Anwendungen auf der Basis von Geodaten) und auch
  • einen Austausch innerhalb der Verwaltung stärken
    (z.B. Nutzung von bislang unbekannten Daten anderer Behörden).

Durch die Verknüpfung offener, maschinenlesbarer Daten lassen sich neue Informationszusammenhänge aufzeigen und Erkenntnisse gewinnen.

Dieser Absatz befand sich zuvor in der Anlage.

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Aufgegriffen aus der Konsultation: Rohdaten können zwar sinnvoll sein, ...

Aufgegriffen aus der Konsultation: Rohdaten können zwar sinnvoll sein, die Definition von Open Data soll aber nicht darauf eingeengt werden, weil aufbereitete Daten von ebenso großem Interesse sein können – so eine Anregung (#10355). Der Verweis auf Rohdaten wurde deswegen entfernt. Außerdem: Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass Open Data auch den Austausch innerhalb der Verwaltung stärkt (#10229).