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- Zusammenarbeit (Kooperation, Koproduktion, „Kollaboration“):
Zusammenarbeit beschreibt das vertiefte Zusammenwirken von staatlichen Stellen untereinander sowie des Staates mit gesellschaftlichen Gruppen bei der Erledigung von Aufgaben. Ziel ist es, das in der Gesellschaft und den staatlichen Stellen vorhandene Wissen zu vernetzen, um damit die Qualität des Verwaltungshandelns zu erhöhen, Aufwand zu begrenzen und ggf. neue Wertschöpfungsketten zu ermöglichen.
Dieser Absatz befand sich zuvor in der Anlage.
Dieser Absatz befand sich zuvor in der Anlage.
Aufgegriffen aus der Konsultation: Es wurde angeregt, den Begriff „Koproduktion“ zu...
Aufgegriffen aus der Konsultation: Es wurde angeregt, den Begriff „Koproduktion“ zu verwenden (#10939).
Außerdem wurde ein Vorschlag zur eleganteren Formulierung übernommen (#10548), genauso wie Hinweise, dass es auch um die Vernetzung bestehenden Wissens innerhalb und zwischen staatlichen Stellen geht (#10229) und die Entstehung neuer Wertschöpfungsketten (#10569).