Die Analyse des Rechtsrahmen umfasst auch die Entwicklung

  • Die Analyse des Rechtsrahmen umfasst auch die Entwicklung von Empfehlungen, welche Vorkehrungen durch Bund, Länder und Kommunen zu treffen sind, damit weder personenbezogene Daten noch andere schutzwürdige Daten veröffentlicht werden.
Ergänzung 0
#8 |

Mehr Rechtssicherheit für Anbieter und Nutzer durch konkrete Einstufungen und Schwellenwerte schaffen

Die Empfehlungen zum Datenschutz sollten dabei konkrete Regelungen und Einstufungen zur Betroffenheit von Daten beinhalten, damit der im föderalen Deutschland uneinheitlich ausgelegte und i.d.R. auf Einzelfallentscheidungen basierende Datenschutz für die Datenanbieter und Nutzer rechtssicherer und verlässlicher gemacht wird.

Formulierungsvorschlag:
„Die Analyse des Rechtsrahmen umfasst auch die Entwicklung von Empfehlungen, welche Vorkehrungen durch Bund, Länder und Kommunen zu treffen sind, damit weder personenbezogene Daten noch andere schutzwürdige Daten veröffentlicht werden. Hierfür ist anzustreben, Schwellenwerte zu entwickeln, oberhalb derer i.d.R. keine Einzelfallprüfung zu erwarten ist. Diese Abgrenzung von sensiblen zu weniger sensiblen Informationen gibt sowohl Bereitstellern, als auch Nutzern mehr Rechtssicherheit bei der datenschutzrechtlichen Einstufung.“

Unterstützung 0
#7 |

Personenbezug

Personenbezogene Daten sollten per se nicht in die engere Auswahl zur Veröffentlichung als Open Data kommen. (Ausgenommen davon sind Verzeichnisse, die der Öffentlichkeit per Gesetz zugänglich sind)

Ergänzung 0
#6 |

... aber anonymisiert werden könnten....

Ergänzung 0
#5 |

Datenschutz für die Beschäftigten die die Systeme bedienen, wo und wie wird der geregelt?

Ein Aspekt des Datenschutzes wird leider immer vergessen.
Wie sieht es mit dem Schutz der Beschäftigten aus, die die Systeme bedienen müssen?
Dafür zu treffende Regelungen unterliegen den Personalvertretungsgesetzen der Länder bzw. des Bundes.
Das entscheidende Problem ist dabei, daß durch die Ebenenübergreifenden Zuständigkeiten in den Systemen für die einzelnen Personalvertretungsgremien keine Ansprechpartner existieren.
Daten werden von Intitutionen verarbeitet und gespeichert, die nicht mehr in den Zuständigkeitsbereichen der Gremien liegen die die Bearbeiter in ihren Rechten vertreten können.
Hier müßen meiner Ansicht nach klare Anweisungen von den entsprechenden Entscheidungsträgern gegeben werden, um die Rechte der Beschäftigten zu sichern.

Ergänzung 0
#4 |

Gutachten und Co. analysieren

Ich sehe hier vor allem bei urheberrechtlich geschützten Dingen ein Problem. Hier ist meines Wissens ja nicht so klar, ob ich einen Architekturentwurf, der in einem Ratsinformationssystem steht, so einfach auslesen und weiterveröffentlichen darf. Hier sollte man eher zusehen, dass dem so ist. Wer Geschäfte mit öffentlichen Stellen macht, dem sollte auch bewusst sein, dass es dann transparenter wird, da ja Steuergeld in die Hand genommen wird.

Ansonsten weiss ich nicht, ob es zu personenbezogenen Daten noch soviel zu analysieren gibt ;-)

Sonstiges 0
#3 |

2 Paar Schuhe

Daten die bei Schufa, Facebook, LinkedIn liegen sind zumiest Persönliche Daten. Diese dürfen auf Grund des Datenschutzes jedes einzelnen überhaupt nicht heraus gegeben werden. Das ist auch gut so ;-)
Die Daten um die es hier geht, sind normalerweise frei von personenbezogenen oder personenbeziehbare Daten und damit müssen die Daten nicht geschützt werden wie die beiden unteren Kommentare das gerne hätten.

Unterstützung 0
#2 |

Dito

Unterstützung 0
#1 |

Wichtig und gut!

Offenheit und Transparenz führt leider hin und wieder zu Unvorsicht und zu gezielten Angriffen. Es sind geeignete Maßnahmen vorzulegen, wie Daten geschützt werden. Zur Zeit geht gerade durch die Presse, wie die Schufa die Facebook Daten nutzen will - LinkedIn Daten geknackt, usw.....das sollte durch die Verwaltung nicht passieren! Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit Sicherheitsexperten und dem BSI wünschenswert