Sie überprüfen in diesem Kontext Geldleistungsregelungen
- Sie überprüfen in diesem Kontext Geldleistungsregelungen für die Nutzung von insbesondere maschinenlesbaren Daten und entwickeln Empfehlungen für Geldleistungsmodelle, die den wirtschaftlichen Wert dieser Daten berücksichtigen, aber auch Anreize zur Nutzung liefern. Restriktionen in den öffentlichen Haushalten und die Konnexitätsrelevanz sind dabei zu beachten.






Geldleistungen auf Zusatzkosten für die Bereitstellung begrenzen
Staatliche Daten sind unter Verwendung von Steuermitteln erhoben und verarbeitet worden. Es besteht also keine Veranlassung nochmals Geldleistungen zu verlangen, die in ihrer Größenordnung einer Refinanzierung der Aufwendungen oder sogar Erwirtschaftung von Gewinnen gleichkommen. Wichtig ist es, dass die Daten durch die Wirtschaft in Wert gesetzt werden. Der wirtschaftliche Wert staatlicher Daten darf bei der Frage, ob diese Daten für die Nutzer geldleistungslos oder geldleistungspflichtig zur Verfügung gestellt werden keine Rolle spielen. Lediglich zusätzlich entstehende Kosten für die technische Bereitstellung an Nutzer können hier erhoben werden. Dieser Ansatz wird mit der Philosophie des Grenzkostenprinzips im derzeitigen Entwurf der PSI-Novelle aufgegriffen und unterstützt.
Formulierungsvorschlag:
„Sie überprüfen in diesem Kontext die bestehenden Geldleistungsregelungen für die Nutzung von insbesondere maschinenlesbaren Daten und entwickeln Empfehlungen für einfache und einheitliche Kostenmodelle, in denen die Beträge maximal auf die durch die Bereitstellung der Daten an Nutzer verursachte Zusatzkosten beschränkt sind und somit Anreize zur Nutzung liefern.“
Auf die Perspektive kommt es an
Wenn kommunale oder landeseigende Vermessungsbehörden ihre Leistungen durch Datenverkauf vergünstigen sieht das aus interner Perspektive wirtschaftlich aus. Aus Bürger- und Wirtschaftssicht wird natürlich doppelt bezahlt und Hindernisse zu übergreifender Steuerung von Aufgaben und Nutzenbetrachtungen aufgebaut.
Deshalb kann man gar nicht vehement genug fordern: Alles was nicht auf gesetzlicher Grundlage schützenswerte Daten sind frei verfügbar machen.
Alle Verwaltungsdaten sollten kostenfrei und maschinenlesbar als open data für jede Nutzung zur Verfügung stehen
OECD und EU empfehlen eine kostenfreie Bereitstellung von Daten in öffentlicher Hand. Das macht auch Sinn - aus verschiedenen Gründen. 1) die Sammlung dieser Daten erfolgte finanziert durch Steuergeld - alle BürgerInnen haben also bereits dafür bezahlt. Die Daten gehören den BürgerInnen. Sie sollten ein Recht auf kostenfreien Zugang zu maschinenlesbaren Daten für jede Art von Nutzung haben. 2) Die Nutzeffekte von Open Data sind vielfältig, sie umfassen monetäre als auch soziale und demokratische Vorteile. Dafür BürgerInnen noch einmal zahlen zu lassen, ist merkwürdig. Wenn Kosten anfallen, sind sie quer zu finanzieren - wie Schulbildung und Straßenbau.
Finanzielles
Überlegungen zur finanziellen Gestaltung von Open Government sind gut. „Open Data“ heißt nicht automatisch „Free Data“ - die Hürden sollen aber niedrig gehalten werden. Für die Bereitstellung und offene Formatierung der Daten können Kosten anfallen. Die Erhebung der Daten, sowie deren Pflege, sind als staatliche Aufgabe aber bereits abgegolten. Andere „Gegenleistungen“ für den Staat sind u.a. die Wertschöpfung durch Innovationen bei Wirtschaft und Bürgern, die ohne Veröffentlichung gar nicht entstünden.
keine Geldleistungen für Privatpersonen/Non-Profits bei bereits erhobenen Daten
Die Rohdaten und in der Verwaltung selbst verwendeten/von der Verwaltung kommunizierten und erhobenen Daten müssen für Privatpersonen und non-profit-Organisationen entgeltfrei sein! Das sollte hier festgehalten werden.
Bei der Veredlung bzw. besonderen Erhebung von neuen Daten sollte mit allen Stakeholdern ein Konzpet entwickelt werden, dass die langfristige Finanzierbarkeit und den Ausbau der Bemühungen erlaubt.
Geldleistungsmodell
Es kann aber nicht sein, dass Daten, die mit Steuergeldern erzeugt und vorgehalten werden, an amerikanische Firmen unentgeltlich abgegeben werden und diese damit Reibach machen; Deutschland erhält so keinen Cent an Steuergeldern. So hat wohl die Fa. Google die Luftbilddaten der Vermessungsverwaltungen erworben und in ihre Google-Maps-Anwendungen integriert (sieht man am Copyright). Diese sind zwar für den Privaten Internetnutzer umsonst nutzbar, aber jedes Hotelportal o.a. zahlt hierfür reichlich. Ich finde auch, dass Daten und Rechte an Daten für BürgerInnen, Vereine, non-profit-Orgsanisationen wie OSM, Naturschutzverbände unentgeltich sein müssen, aber wer mit amtlichen Daten kommerziell arbeitet, soll zu Entlastung des Steuerzahlers diese Daten auch refinanzieren. Bisher zahlen ja die Wirtschaftsunternehmen (Google, Navigationssystemhersteller etc.) auch für die Datennutzung, zumindest für die Vermessungsdaten. Und meines Wissens sind die Einnahmen der Vermessungsbehörden weit im 7-stelligen Millionenbereich. Bin gespannt, wie das Thema ausgeht.
Keine Geldleistungsregelungen!
Man mache es bitte wie andere Länder und erlaube die Nutzung der Daten unbedingt auch für kommerzielle Zwecke kostenfrei. Es ist auch eine Infrastrukturmassnahme, um die Wirtschaft zu fördern. Zudem ist mehr und mehr unklar, wo denn die kommerzielle und nicht kommerzielle Verwertung beginnt und endet.
Will man viele (oder überhaupt) Projekte, nimmt man auch kein Geld für die Daten (sollte aber vielleicht Attribution vorsehen). Die Schwelle muss so niedrig wie möglich sein!
Wenn man zudem bei neuen Projekten die API oder den Export direkt mit einplant, sollte es auch nicht wirklich teurer werden. Schwieriger sind IMHO eher die rechtlichen Hürden, die man aber vor allem auf übergeordneter Stelle ausräumen kann, so dass es nicht jedes Rechtsamt einer Stadt wieder separat machen muss (kostet ja auch).
Unternemerschaft
Wann Unternehmen mit diesen Daten Wertschöpfung leisten kunnen und darüber mehr Steuern zahlen dann ist das das Geldleustingsmodelle.
Geldleistungen nur als Ausnahme
Die Daten selbst wurden bereits mit Steuergeldern bezahlt. Geldleistungen können also nur (1) für Veredelungen und (2) für die Veröffentlichung erhoben werden. (1) ist nicht Sache der Verwaltung und auf (2) sollte zumindest in den ersten Jahren zwecks Anschub verzichtet werden. Deshalb muss die kostenfreie Bereitstellung der Regelfall sein (selbst dann, wenn sich mit den Daten potenziell Geld verdienen lässt). Dieser Grundsatz sollte in das Eckpunktepapier aufgenommen werden.
Nutzungsanreize auf andere Verwaltungen beschränken
Aktivitäten, die die Steuerzahler Geld kosten, wie z.B. Kampagnen, um auf Datenangebote hinzuweisen, sollten die Effekte bei verwaltungsebenenübergreifender Nutzung in den Blick nehmen, nicht die Wirtschaft!
Bitte nicht!
Wo verdient die Verwaltung mit ihren Daten Geld? Das sind Einzelfälle, die Masse der Verwaltungsdaten dienen keiner internen Wertschöpfung und man täte gut daran sich zu überlegen, wie man diese Daten im Sinne der OpenGovernment-Strategie der Bundesregierung heraus geben kann. Bitte nicht zuviel Energie in neue "Bezahlmodelle". Das mittlerweile sogar Vermessungsverwaltungen daran gehen, Daten und Karten "frei" heraus zu geben (siehe Bayern, Bund) sollte als Beispiel dienen.
@#1 Bitte verständliche Begriffe verwenden !
Hallo, Sie haben natürlich Recht.
Vielleicht kann jemand der Leser/innen dieses Kommentars am besten beschreiben, welche Herausforderung sich mit Geldleistungs- oder Betreibermodellen im Zusammenhang mit der öffentlichen Bereitstellung von Daten ergeben? Danke!
Zur "Konnexitätsrelevanz" habe ich einen brauchbaren Wikipedia-Eintrag gefunden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Konnexitätsprinzip
Besten Gruß, Matthias Trénel
Bitte verständliche Begriffe verwenden !
In einer Konsulation sollte an die Sprache der Konsultieren verwenden. Was sind "Geldleistungsmodelle" und "Geldleistugsregelungen" und was ist eine "Konnexitätsrelevanz" ??? - Bürgerferner geht es kaum noch!