Unklare, komplizierte oder uneinheitliche Nutzungsbestimmungen

  • Unklare, komplizierte oder uneinheitliche Nutzungsbestimmungen (Lizenzen) hemmen die Weiterverwendung und -verbreitung von Daten der öffentlichen Hand. Bund und Länder entwickeln daher unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände klare, einfach anwendbare und einheitliche, Nutzungsbestimmungen, die auch zu den internationalen Standards passen; eine Orientierung können die Standard-Lizenzverträge des Creative Commons (CC) geben.
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#12 |

Unterschiedliche Zielgruppen und deutsche Rechtssystematik bei einheitlichen Lizenzen berücksichtigen

Bei der Entwicklung einheitlicher Lizenzen sollte die deutsche Rechtssystematik, die unterschiedlichen Zielgruppen (Bürger, Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung) sowie ihre Anwendung im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich berücksichtigt werden (s.a. www.GeoLizenz.org).

Formulierungsvorschlag:
„Unklare, komplizierte oder uneinheitliche Nutzungsbestimmungen (Lizenzen) hemmen die Weiterverwendung und -verbreitung von Daten der öffentlichen Hand. Bund und Länder entwickeln daher unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände klare, einfach anwendbare und einheitliche Nutzungsbestimmunge. Dabei sind die unterschiedlichen Nutzergruppen sowie die Nutzung im öffentlichem und im nichtöffentlichem Bereich zu berücksichtigen. Auf Grundlage der deutschen Rechtssystematik sollten diese Lizenzen dabei auch internationale Standards aufgreifen; eine Orientierung können die Standard-Lizenzverträge des Creative Commons (CC) geben.

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#11 |

Unternehmen frühzeitig einbinden

Voraussetzung für die nutzen- und innovationsstiftende Weiterverwendung von Daten der öffentlichen Hand ist, dass auch Unternehmen frühzeitig in den Diskussionsprozess eingebunden werden. Die vorliegende Konsultation ist ein erster Schritt. Der Dialog mit den betroffenen Interessengruppen sollte künftig jedoch intensiver geführt werden. Hier denken wir insbesondere an die konkreten Nutzungsbestimmungen, aber auch an Standardisierungsfragen, Anforderungen an Datenkataloge und Schnittstellenbeschreibungen.

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#10 |

Zu schwache Formulierung

Die Lizenzfrage ist zentral, ob ein Datensatz frei oder unfrei ist. An dieser Stelle im Dokument muss klargestellt werden, dass die von Open Government Data-Prinzipien herausgearbeitete Minimalanforderungen an Daten und ihre Lizenzierung eingehalten werden müssen: Freie Nachnutzbarkeit der Daten für beliebige Zwecke, Nachnutzbarkeit, bevorzugt CC0 für Regierungsdaten.

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#9 |

eine gute Sache! Aber bitte die Community nicht vergessen - hier ist großartige CC Expertise zu finden!

Leider auch hier wieder eine großartige Idee (Lob dafür - freie Lizenzen sind die Grundlage für eine sinnvolle Weiternutzung offener Daten) - aber verbunden mit einem paternalistischen Umsetzungsansatz, der die Zivilgesellschaft ausklammert. Damit hält sich das Eckpunktepapier nicht an die Deklarationen im Anfang des Papiers. Nicht in Bund und Ländern und kommunalen Spitzenverbänden gibt es die beste Expertise für CC sondern in der Zivilgesellschaft, in zahlreichen NGOs, bei der Open Knowledge Foundation etc. MIT diesen Gruppen sollten gemeinsam optimale Lösungen entwickelt werden. Wenn das Papier nicht mal im eigenen Inhalt die Leitlinien einer offenen Verwaltung verwirklicht, wie soll man es von anderen Behörden erwarten?

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#8 |

Bitte Lizenzen beachten - sonst keine Nutzung in offene Projekte

Ohne kommerzielle Freigabe können wir (Geo-) Daten im OpenStreetMap Projekt nicht nutzen. Unsere Lizenz erlaubt die kommerzielle Nutzung. Das muss immer wieder gesagt werden.

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#7 |

JA!

Spätestens seit der Geodaten-Debatte wissen wir, dass bestimmte Datenmengen
a) unter staatlicher Hoheit zu regeln sind und
b) gemeinfrei zu sein haben.
Hier könnte ein Katalog hilfreich sein, der noch aufzustellen wäre.

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#6 |

Trennung nach Verwendung

hier sollte man achten auf eine Trennung zwischen öffentlicher Nutzung der bereitgestellten Daten und einer Privaten oder kommerziellen Nutzung. Wie [Romi] schon sagte, erfordert es vom öffentlicher Seite viel Mittel ind sollte nicht für komerzielle Gewinnerzielung frei sein.

Kritik 1
#5 |

staatliche Informationen und Daten sollten gemeinfrei sein

hier auf CC als Lizenz zu setzen greift zu kurz, §5 UrhG muss ausgeweitet werden

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#4 |

Plural

eine Orientierung können die Standard-Lizenzverträge von [statt "des"] Creative Commons (CC) geben.

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#3 |

Schutz der Datenersteller

Die Aufbereitung und ständige Pflege von Daten, insbesondere die Nutzbarmachung durch Laien, vereinfachte Nutzeroberflächen etc. muss finanziell sicher gestellt werden. Die Creative Commons sind hier zu offen. Wer sollte dann dies alles bezahlen?

Sonstiges 0
#2 |

sehr vage! "CC" ist das "Minimalziel", besser wäre "Public Domain"

s.o.

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#1 |

Standards und Spezifikationen

Im IT Bereich sind auch Spezifikationen üblich, die keine Normen sind. Man European Interoperability Framework orientieren.