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Sprachliche Vereinfachungen und Erläuterungen von fachsprachlichen Begriffen bildeten in diesem Kapitel den Kern der Änderungen. Insbesondere im letzten Eckpunkt wurde klarer beschrieben, in welchen Bereichen vor allem eine Analyse des Rechtsrahmens erforderlich ist.

5) Den Rechtsrahmen überprüfen und einheitliche Anwendung empfehlen

  • Die bestehenden Rechtsgrundlagen ermöglichen vielfach ein offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln. Sie können in diesem Sinne ausgelegt und angewendet werden.
der Federführer
#1 Aufgegriffen aus der Konsultation: Der Hinweis auf die „vielfach“ bestehenden...
  • Bund und Länder unterziehen den bestehenden Rechtsrahmen zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden und Vertretern der gesellschaftlichen Gruppen einer Stärken-Schwächen-Analyse und leiten daraus Empfehlungen für die Gebietskörperschaften für die Anpassung des Rechtsrahmens zum Ausbau von Transparenz, Teilhabe und Zusammenarbeit ab.
der Federführer
#1 Aufgegriffen aus der Konsultation: Es wird angeregt, bei der Analyse...
  • Sie analysieren die bestehenden Regelungen zu Geldleistungspflichten3 für die Nutzung von Daten und entwickeln Empfehlungen für einfache und einheitliche Regelungen, die Anreize zur Nutzung liefern. Restriktionen in den öffentlichen Haushalten und das Konnexitätsprinzip, d.h. die Verpflichtung der Länder, bei neu übertragenen Aufgaben Mehrbelastungen der Kommunen auszugleichen, sind dabei zu beachten. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass eine geldleistungsfreie Abgabe von Daten deren Weiterverwendung fördern und über innovative Geschäftsmodelle wirtschaftliche Impulse setzen kann.
der Federführer
#1 Aufgegriffen aus der Konsultation: Es wurde deutlich gemacht, dass...
#3 Nicht aus der Konsultation aufgegriffen: In mehreren Anregungen werden Geldleistungen...
  • Unklare, komplizierte oder uneinheitliche Nutzungsbestimmungen (Lizenzen) hemmen die Weiterverwendung und -verbreitung von Daten der öffentlichen Hand. Bund und Länder entwickeln daher zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden und Vertretern der gesellschaftlichen Gruppen Empfehlungen für klare, einfach anwendbare und einheitliche Nutzungsbestimmungen. Dabei sind die unterschiedlichen Nutzergruppen sowie die Nutzung im öffentlichem und im nicht-öffentlichen Bereich zu berücksichtigen. Auf Grundlage der deutschen Rechtssystematik sollten diese Lizenzen internationale Standards und Spezifikationen aufgreifen.
der Federführer
#1 Aufgegriffen aus der Konsultation: Es wird angeregt, einheitliche Lizenzen...
#3 Nicht aus der Konsultation aufgegriffen: Es wurde zu Bedenken gegeben,...
  • Die Analyse des Rechtsrahmens umfasst auch die Entwicklung von Empfehlungen, welche Vorkehrungen durch Bund, Länder und Kommunen zu treffen sind, damit weder personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgesetze noch andere schutzwürdige Daten oder Informationen veröffentlicht oder aus der Verknüpfung verschiedener Datensätze abgeleitet werden können. Ebenso sind Empfehlungen dazu erforderlich, wie der Schutz geistigen Eigentums zu berücksichtigen ist. Ferner ist auch die Frage von Amtshaftungsansprüchen aus einer möglichen fehlerhaften Offenlegung von Daten im Rahmen dieser Analyse zu klären.
der Federführer
#1 Aufgegriffen aus der Konsultation: Hervorgehoben wurde die Sorge vor...

3 Geldleistungspflichten für die Nutzung von Daten können in Form von (öffentlich-rechtlichen) Gebühren, (privatrechtlichen) Entgelten oder (urheberrechtlichen) Lizenzgebühren entstehen.