Verantwortung zwischen Anbietern und Nutzern gerecht aufteilen

Neben den Nutzern haben auch Anbieter eine eigene Verantwortung, zur Sicherheit des Netzes. Die jeweilige Verantwortung richtet sich nach den jeweiligen Risiken und der Zumutbarkeit für den Einzelnen und die Anbieter.

Für gefahrgeneigte Angebote und Dienste sollte nicht in Bezug auf Inhalte, aber in Bezug auf die „Verkehrssicherheit“ eine Gefährdungshaftung mit Exkulpationsmöglichkeit oder Beweislastumkehr in Betracht gezogen werden. Bei Berücksichtigung anerkannter Sicherheitsstandards oder zertifizierter Verfahren, etwa bei elektronischen Identitäten, könnte diese Haftung reduziert werden.


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Das sagen andere:

Idee

Idee

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

Aus meiner Sicht eine schlecht formulierte These: Allein der Begriff "gefahrgeneigte Angebote und Dienste" kann alles oder nichts heissen. Mein Vorschlag wäre deshalb hier genauer zu definieren/formulieren was denn hier überhaupt gemeint sein soll. So kann jeder alles darunter verstehen!

Kommentare

Ich glaube, dass die fomulierung hier bewusst schwammig gehalten ist. Es geht ja nicht darum, HIER einen verbindlichen Rechtsrahmen festzulegen, und zu definieren, welche Dienste Verantwortung tragen sollen oder nicht.

Es geht darum, zu definieren, OB "gefahrgeneigte Dienste" auf Anbieterseite Verantwrotung für ihre Inhalte tragen.

ZUm Beispiel:
Kann youporn.com für die offensichtlichen Jugendschutzverstöße in regress genommen werden, enn sie eine Alterskontrolle augenscheinlich nicht leisten wollen.

Ich meine: Ja.


Idee

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

diese These neu formulieren, so dass klar ist, wann eine Gefährungshaftung für "Verkehrssicherheit" bspw. eintritt.

Kommentare


Idee

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

Zu dieser Überschrift fällt mir ein viel besserer Text ein: Anbieter und Nutzer haben im Internet die gleiche Verantwortung wie ausserhalb des Internets. Es gelten auch alle juristischen Grundregeln, wie z.B. die Unschuldsvermutung.

Kommentare

Guter Vorschlag!


Idee

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

Unschuldsvermutung wieder einführen! Der Rest regelt sich dann fast wie von selbst. Zert. Verfahren sind ansonsten genug da, sie müssen nur verwendet werden. Aufgabe der einseitig erklärten Prämisse "Sicherheit vor allen anderen Prinzipien" - denn so funktioniert die Welt einfach nicht.

Kommentare


Idee

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

... diesen Punkt sprachlich so abzufassen, daß sie auch jeder versteht.

Kommentare

Schließe mich an. Wie immer: bitte mehr TU-Wörter. Dann handelt`s auch in der Tat.


Idee

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

Unbedingt sollte diese These näher auf die Art der Anbieter und die erwarteten Zwecke der Verantwortung eingehen. Sicher muss auch an einigen Stellen Verantwortung von Anbietern genommen werden, um freie Dienstanbieter und infrastrukturen wie Freie Funknetze rechtlich abzusichern und zu stützen.

Kommentare


Idee

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

Hier sollte genauer definiert werden was ein Nutzer, was ein Anbieter ist. Anbieter kann hier ein Webseiten-Betreiber sein oder ein Webseiten-Hoster, je nachdem wie man es verstehen möchte… Genauso könnte man den Begriff auf ISPs ausweiten.

Kommentare


Idee

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

Die scharfe Trennung in Nutzer und Anbieter ist nicht mehr zeitgemäß. Viele "Anbieter" stellen nur einen Rahmen nur Verfügung, dessen Inhalt von den "Nutzern" erzeugt wird. Jeder Nutzer ist, sobald er mehr tut als nur zu lesen, auch ein Anbieter. Neue Gesetze müssen deshalb drei Seiten betrachten: Den technischen Anbieter, den inhaltlichen Anbieter und den passiven Nutzer. Der technische Anbieter hat wenig Kontrolle über den Inhalt, darf daher auch nur beschränkt verantwortlich sein. Nutzer, die selbst Inhalte anbieten, sollten im speziellen Fall auch als Anbieter behandelt werden.

Kommentare

Diese Differenzierung ist in der Tat richtig und wichtig. Allerdings sollte trotzdem eine gewisse Anonymität für inhaltliche Anbieter gewährleistet werden, da sonst eine freie anonyme Meinungsäußerung z.B. nicht möglich wäre.
Der technische Anbieter ist auch trotzdem zumindest teilweise für Inhalt seiner "inhaltlichen Anbieter" verantwortlich, da er Inhalte die gegen das Gesetz verstoßen löschen muss(!), wenn er diese entdeckt oder er darauf hingewiesen wird von dritten. So muss zum Beispiel ein "Melde-Button" bei jedem Inhalt angefügt werden wo man diesen Inhalt dann an den technischen Anbieter meldet (wodurch er gezwungen ist in gewisser Zeit diesen zu löschen).


Idee

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

Nein, der Anbieter hat sicherzustellen, dass sein Dienst technisch funktioniert und die Datensicherheit gewährleistet ist. Ende. Eine "Gefährungshaftung" und der ganze andere hübsch verklausulierte Überwachungsapparat gehört nicht in die These, es sollte sogar explizit ausgeschlossen werden.

Kommentare


Contra

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

der Provider überhaupt nichts damit zu tun hat, was der User tut und ihn das auch nichts angeht.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

keine Überwachung!

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

die Umsetzung nur durch eine Antidemokratisierung des Internets möglich ist!

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

man dafür wieder eine Totaleüberwachung aufbauen müsste und dies Weltweit! Dies ist nicht Demokratisch und kann es auch nicht sein. Die "Verkehrssicherheit" muss für gleichen anonymen nicht geprüften Transport von Datenpakteten gelten. Man muss sichersein, dass Daten nicht abgefangen werden und nach geheimen Kriterien überprüft werden!

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

bringt nichts, denn das Internet ist international. Internationale Regeln wird es aber nicht geben, siehe Finanzmarktregulierung nach der Krise. Ansonsten stimme ich dem Vergleich mit der Post zu.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Man kann das Internet nicht kontrollieren!

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

weil sie falsch ist

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

...weil dies eine Übertreibung aus Angst vor dem Unbekannten scheint. Die Post haftet auch nicht für Dinge, die sie transportiert. Provider entsprechen einem e-Postboten.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Für mich komplett unklar ist was genau Gemeint ist. "Gefahrgeneigte Angebote" ? Was soll das sein?

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Der Nutzer ist alleinig für sein Handeln verantwortlich.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Seit wann haften die Autobahnbauer/-betreiber für das Fehlverhalten der Autofahrer?

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

da "Sicherheit des Netzes", "gefahrgeneigte Angebote", "Gefährdungshaftung mit Exkulpationsmöglichkeit" unklare, sowie schwammige und ggf. beliebig auslegbare Wortwahl sind und einer Konkretisierung bzw. Abgrenzung durch Beispiele bedürfen.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Die Post haftet nicht für Dinge, die sie transportiert, der Inhalt meiner Briefe geht den Briefträger nichts an. Provider dürfen nicht zur Hilfspoizei werden.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

ich denke, dass eine Umsetzung - gerade auch bei internationalen Dienste-Angeboten nicht sinnvoll möglich ist. Außerdem erscheint mir "gefahrgeneigt" extrem schwierig abgrenzbar zu sein.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

die Anbieter nicht die Nutzer kontrollieren können und somit nur die Nutzer für ihr Handeln verantwortlich sind.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Anbieter dürfen erst ab Kenntnis von einer konkreten Rechtsverletzung und erst nach Vorlage eines gerichtlichen Titels haften. Anbieter dürfen nicht zur präventiven Verhinderung rechtswidriger Handlungen von Nutzern verpflichtet werden, denn wir wollen keine Privatpolizei.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Wer bitteschön definiert "gefahrgeneigte" Dienste. Ist etwa einen Dropbox, die ich täglich nutze ein solcher? Nur weil dort ein User auch Urheberrechtlich geschütztes Material tauschen kann. Da kann doch die Dropbox nix für. Was ist mit den Kommentaren in Foren. Ist das etwa ein "gefahrgeneigter" Dienst, weil hier womöglich noch anonyme Meinung vertreten werden kann?

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

das nichts weiter ist als eine geschickt verpackte Aufforderung zu Selbstzensur und eigenmächtiger Überwachung (anders wird sich diese Forderung nicht umsetzen lassen). Zu allen Nachteilen, die es bei staatlicher Zensur uns Überwachung schon gibt, kommt dann noch dazu, daß es hier von potentiell unkontrollierten und unkontrollierbaren Privatunternehmen durchgeführt wird.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Anbieter müssen nur sicher stellen, daß das Netz technisch funktioniert. Sollen diese wichtige Daten, Dateien, Nachrichten ausfiltern, die fälschlicherweise als z.B. Spam, Virus, Wurm erkannt werden. Der wäre am nächsten Tag Pleite. Von Manipulation, Schmiergeldern und staatlicher Schnüffelei (halt das mal 1 Tag zurück-müssens erst checken) will ich mal garnicht sprechen.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

in dem Moment, wo ein Dienst-/Angebotsanbieter elektronische Identitäten einsetzt, der Schuldige identifiziert werden kann. Folglich müsste die Haftung nicht reduziert, sondern aufgehoben und von tatsächlichen Täter getragen werden.

Neutral

Neutral

Ich habe zu dieser Aussage eine neutrale Einstellung

der Aussage von freedom, vom 28. Juni, hier 100% zustimme und ich mir ebenfalls die Frage stelle: Warum wurde bisher kein Verantwortungsbereich für die Internet-Anbieter definiert? Zitat von freedom: Neutral, weil "ich nicht nachvollziehen kann, was mit gefahrgeneigten Angeboten etc gemeint ist. Davon abgesehen sollte m.E. jeder zur Sicherheit des Netzes beitragen müssen, der Geld damit verdient. Ein Flughafenbetreiber muß ja z.B. nicht für Unfälle durch Pilotenfehler haften, wird aber für Unfälle haften müssen, die in seinen Verantwortungsbereich fallen. Im Bereich "Internetanbieter" wurde diese Verantwortung bisher eigentlich gar nicht definiert. Warum eigentlich nicht? "

Neutral

Ich habe zu dieser Aussage eine neutrale Einstellung

ich nicht nachvollziehen kann, was mit gefahrgeneigten Angeboten etc gemeint ist. Davon abgesehen sollte m.E. jeder zur Sicherheit des Netzes beitragen müssen, der Geld damit verdient. Ein Flughafenbetreiber muß ja z.B. nicht für Unfälle durch Pilotenfehler haften, wird aber für Unfälle haften müssen, die in seinen Verantwortungsbereich fallen. Im Bereich "Internetanbieter" wurde diese Verantwortung bisher eigentlich gar nicht definiert. Warum eigentlich nicht?

Neutral

Ich habe zu dieser Aussage eine neutrale Einstellung

...gefährliche Angebote natürlich mehr Identifizierbarkeit benötigen. Allerdings bleibt wieder offen, was denn gefährlich ist. Muss ich mich demnächst bei Wikipedia mit DNA-Abdruck identifizieren, bloss weil sich dort Informationen über allerlei gefährliche Substanzen finden lassen?

Neutral

Ich habe zu dieser Aussage eine neutrale Einstellung

das ein schwieriges Gebiet ist und sehr differenziert betrachtet werden muss.

Neutral

Ich habe zu dieser Aussage eine neutrale Einstellung

Die Grundidee klingt interessant und hilfreich, allein fehlt mir die Idee, wie wir zu einer solchen Aufteilung kommen und inwieweit diese mit der Authentifizierung verknüpft sein muss (vielleicht sind das einfach zwei Fragen). Unter Einbeziehung der Authentifizierung mache ich diese ja zum "Handelsgut", da ich hierfür Haftungsreduzierung bekomme. Das ist zwar inzwischen Teil der Online-Geschäftsmodelle, eine transparentere Abwägung der Folgen wäre für eine Entscheidung jedoch hilfreich.

Pro

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

Allerdings: Es muss zunächst klar geregelt sein, wann so eine Beweislastumkehr gegeben ist. Seiten, auf denen Transaktionen stattfinden, die einen Dritten finanziell (!) schädigen können, müssen genauestens konktrolliert werden. Also bei Urheberrechten, Verkäufen und dergleichen muss der Betreiber der Seite dringend gewisse Mindeststandards nachweisen können. Bei reinen Chatseiten allerdings liegt die Situation anders.

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

Volle Zustimmung. Verkehrssicherungspflicht mit Beweislastumkehr heißt: ein Provider haftet schon dann, wenn von seinem Service eine Betriebsgefahr ausgeht. Er muss beweisen, dass er die Betriebsgefahr beherrscht. Ggf. kann man ihm Auflagen erteilen, die soweit gehen, dass er seinen Betrieb einstellen muss. Ein Service wie bsw. Rapidshare könnte bei einer Verkehrssicherungpflicht mit Beweislastumkehr nicht weitermachen wie bisher - sie müssten Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass keine Urheberverletzungen geschehen. Würde ihnen das nicht gelingen, wären sie ganz einfach gezwungen den Service einzustellen. Hier muss die Politik schnellst möglich handeln und ich glaube auch, dass die USA, China , EU et cetera da früher oder später mitmachen. Den vielen Contras hier sei entgegenzuhalten: ein analoger Leserbrief in einer Zeitung spiegelt auch nicht die Meinung der Redaktion wider, aber die Redaktion muss doch prüfen, was der Einzelne ev Rechtsverletzendes oder arg Beleidigendes von sich gibt. Genau hier muss ein neuer Ethos ein neues Selbstverständnis her.

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

...jeder Akteur im Netz mit Verantwortung handeln muss. Es darf nicht sein, dass sich die Betreiber diverser Webseiten und -angebote mit der Entschuldigung "Es ist doch unmöglich zu kontrollieren, was über meine Plattform passiert" grundsätzlich aus der Affaire und Verantwortung ziehen können. Jeder Betreiber einer Seite muss die Aktivitäten auf dieser auch kontrollieren können und dafür Sorge tragen, dass auf seiner Plattform nicht die Rechte Dritter verletzt werden. Den Traffic will natürlich jeder haben, aber es muss darauf Acht gegeben werden, ob er auf Kosten anderer entsteht.

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

Nur so können Urheberrechte wirkungsvoll geschützt werden.

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

auch hier gesetzliche Grundlagen einzuhalten sind, etwa Produkthaftung und sich niemand herausreden darf, wenn das Angebot mißbraucht wird. Vielleicht sollte im Netz sogar noch strengere Regeln gelten, weil die Möglichkeiten "sich www zu verstecken" auch größer sind

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

sonst die Verantwortung immer schön auf die Nutzer abgeschoben werden kann, frei nach dem Motto: Ich (facebook) bin's nicht gewesen..."

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

bestimmte Anbieter - z.B. Sharehoster wie Rapidshare et al. - ihre Angebote von vorneherein so konzipieren, dass Benutzer zur anonymen Begehung von Rechtsverletzungen animiert werden. Diesen Anbietern darf der Staat nicht gestatten, dass sie sich hinter der Verantwortlichkeit der rechtswidrig handelnden Nutzer verstecken, weil sie deren Handeln erst eine Plattform bieten und von diesem profitieren.

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

... die Verantwortung von Plattformen für Inhalte dritter derzeit nicht komplett gegeben ist. Man muss jedoch unterscheiden, ob die "Anbieterseite" auf der Ebene der Zugangsanbieter bzw. der Inhalteanbieter Verantwortlichkeiten beinhaltet, und welche Inhalteanbieter von Leistungen Dritter profitieren.

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

Grundsätzlich richtig, siehe Straßenverkehr.

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

Die Haftung von Anbietern im Netz muss immer eine Abwägung sein. Das derzeitige Recht lässt dabei den Nutzer außen vor.

Alle

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

Allerdings: Es muss zunächst klar geregelt sein, wann so eine Beweislastumkehr gegeben ist. Seiten, auf denen Transaktionen stattfinden, die einen Dritten finanziell (!) schädigen können, müssen genauestens konktrolliert werden. Also bei Urheberrechten, Verkäufen und dergleichen muss der Betreiber der Seite dringend gewisse Mindeststandards nachweisen können. Bei reinen Chatseiten allerdings liegt die Situation anders.

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

Volle Zustimmung. Verkehrssicherungspflicht mit Beweislastumkehr heißt: ein Provider haftet schon dann, wenn von seinem Service eine Betriebsgefahr ausgeht. Er muss beweisen, dass er die Betriebsgefahr beherrscht. Ggf. kann man ihm Auflagen erteilen, die soweit gehen, dass er seinen Betrieb einstellen muss. Ein Service wie bsw. Rapidshare könnte bei einer Verkehrssicherungpflicht mit Beweislastumkehr nicht weitermachen wie bisher - sie müssten Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass keine Urheberverletzungen geschehen. Würde ihnen das nicht gelingen, wären sie ganz einfach gezwungen den Service einzustellen. Hier muss die Politik schnellst möglich handeln und ich glaube auch, dass die USA, China , EU et cetera da früher oder später mitmachen. Den vielen Contras hier sei entgegenzuhalten: ein analoger Leserbrief in einer Zeitung spiegelt auch nicht die Meinung der Redaktion wider, aber die Redaktion muss doch prüfen, was der Einzelne ev Rechtsverletzendes oder arg Beleidigendes von sich gibt. Genau hier muss ein neuer Ethos ein neues Selbstverständnis her.

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

...jeder Akteur im Netz mit Verantwortung handeln muss. Es darf nicht sein, dass sich die Betreiber diverser Webseiten und -angebote mit der Entschuldigung "Es ist doch unmöglich zu kontrollieren, was über meine Plattform passiert" grundsätzlich aus der Affaire und Verantwortung ziehen können. Jeder Betreiber einer Seite muss die Aktivitäten auf dieser auch kontrollieren können und dafür Sorge tragen, dass auf seiner Plattform nicht die Rechte Dritter verletzt werden. Den Traffic will natürlich jeder haben, aber es muss darauf Acht gegeben werden, ob er auf Kosten anderer entsteht.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Beweislastumkehr? Soll ich dann als Betreiber eine Forums für alle Mitglieder jemand Anderem gegenüber nachweisen, nicht Schuld an einer bestimmten Tat zu sein? Hier wird der grundlosen Kriminalisierung des Bügers und Ausnutzung durch windige Rechtanwälte mit ungerechtfertigten Mahnbescheiden nur allzu guter Nährboden gegeben.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

ich keine Ahnung habe, was damit wirklich gemeint ist. Es riecht allerdings nach der Verantwortung von Plattformbetreibern für Rechtsverstöße der Nutzer. Und das halte ich für sehr problematisch. Ist jemand, der die Möglichkeit schafft, über die Webpolitik des BMI zu diskutieren, verantwortlich für eventuelle Beleidigungen, die im Rahmen der wertenden Betrachtung fallen? Ich habe so eine Ahnung, dass mit der These die Figur des "Zweckveranlassers" zur generalisierenden Eingriffsermächtigung erhoben werden soll.

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

Nur so können Urheberrechte wirkungsvoll geschützt werden.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

siehe meine Vorredner - schwammige Formulierung, die völlig unterschiedlich auslegbar ist

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Hiermit würde der Zensur Tür und Tor geöffnet. Allerdings eher aus Angst das "mein" Dienst Statements in den Raum stellt die nicht "gesetzeskonform" sind. Wie einige vor mir schon angemerkt haben: Der Postbote ist nicht Verrichtungsgehilfe nach BGB

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

dies nicht mit den Wirklichkeiten im Internet in Einklang zu bringen ist, wenn man dieses nicht um wesentliche Elemente reduzieren möchte. Dem privaten Betreiber z.B. einer Diskussionsplattform ist es nicht zuzumuten, alle Beiträge von Dritten VOR der Veröffentlichung auf seiner Plattform zu prüfen. Eine gesetzliche Festschreibung dieser Verantwortung wurde den Tot dieser Plattformen bedeuten, die den freien Meinungs- und Wissensaustausch zum Ziel haben und Kern und Ursprung des Internets ausmachen.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

ich wie andere hier, der Meinung bin, das diese These viel zu allgemein formuliert ist. Mehr ist dazu wohl nicht zu sagen!

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

sie überhaupt keine klare Aussage hat. ein unbestimmter Rechtsbegriff reicht sich an den nächsten. Die These kann ebenso vernünftig sein, wie schierer Blödsinn. Letztendlich sagt sie in dieser Banalität gar nichts.

Anmerkung der Moderation: Hallo "Gast", bitte bleiben Sie respektvoll. Danke. Mit freundlichen Grüßen, das Moderationsteam

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

die These so schlecht und ungenau formuliert ist, dass viel zu viel platz für Interpretation bleibt. Vergleiche mit dem Strassenverkehr ("Verkehrsicherheit ") sind sachlich einfach falsch, da hier Äpfel mit Gurken verglichen werden. Zumindest habe ich im Zusammenhang mit dem Internet noch nie von Verkehrstoten gehört... Was soll in diesem Zusammenhang eine Beweislastumkehr bewirken/bedeuten? Soll ich in Zukunft beweisen müssen, dass derjenige der z.B. im Heiseforum unter meinem Namen gepostet hat garnicht ich selbst war? Dann sehe ich schon die nächsten Klagewellen anlaufen, denn das Beweisen solcher Tatsachen ist nicht nur aufwändig, sondern auch sehr schwierig, wenn man nicht gerade zu der Zeit nachweisslich in der Sahara ohne Internet Zugang per Handy Urlaub gemacht hat... In diesem Zusammenhang wäre es natürlich ungemein hilfreich zu wissen was "gefahrgeneigte" Angebote und Dienste sein sollen. Ist ein Anbieter eines Kletterurlaubs ein Anbieter gefahrgeneigter Dienste?!

Idee

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

Aus meiner Sicht eine schlecht formulierte These: Allein der Begriff "gefahrgeneigte Angebote und Dienste" kann alles oder nichts heissen. Mein Vorschlag wäre deshalb hier genauer zu definieren/formulieren was denn hier überhaupt gemeint sein soll. So kann jeder alles darunter verstehen!

Kommentare

Ich glaube, dass die fomulierung hier bewusst schwammig gehalten ist. Es geht ja nicht darum, HIER einen verbindlichen Rechtsrahmen festzulegen, und zu definieren, welche Dienste Verantwortung tragen sollen oder nicht.

Es geht darum, zu definieren, OB "gefahrgeneigte Dienste" auf Anbieterseite Verantwrotung für ihre Inhalte tragen.

ZUm Beispiel:
Kann youporn.com für die offensichtlichen Jugendschutzverstöße in regress genommen werden, enn sie eine Alterskontrolle augenscheinlich nicht leisten wollen.

Ich meine: Ja.


Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

diese These extrem wischi-waschi formuliert ist und eigentlich alles offenlässt, außerdem hat Jan (07.Jul.2010, 00:48 Uhr) bereits die Nachteile sehr gut dargelegt. Das Internet ist nunmal dynamisch und Seiten können sekündlich geändert werden.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Es ist nicht klar, ob mit "Anbieter" der Provider, oder der Host gemeint ist. Bei letzterem hätte ich noch Verständnis für eine adäquate Alterskontrolle (Pornographie). Ersteres riecht stark nach Zugangserschwerungsgesetz - nur hübsch formuliert. Sorry, aber ich denke, es sollte mitlerweile klar sein, dass wir das nicht wollen.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

weil der Begriff "Anbieter" ungenau ist und Sicherheit/Gefahr/Nutzerfehler komplexe Kategorien sind. Was ist ein "Anbieter"? Netzprovider, Downloadseiten für kostenlose Software, private Homepages, Online-Banking, eMailprovider, Online-Shops, YouTube, Facebook? Für Netzprovider ist Haftung für Verkehrssicherheit in meinen Augen auszuschließen. Sie sind zuständig für den Transport, nicht aber für die transportierten Daten - sie sollten nicht dafür zuständig sein, diese auf "Schadlosigkeit" zu prüfen. Haftung für OpenSource Software würde (ehrenamtliches!) Engagement erheblich eindämmen und damit den Nutzern(!) schaden. Privatmenschen sollten für die Verkehrssicherheit eingestellter Daten nicht haften, weil sie diese nicht selbst beurteilen können - und eMail-Provider, Facebook und YouTube können automatisiert nicht alle "Gefahren" erfassen, da "Gefahr" weit gefasst ist. Eine große Zahl von Angriffen ist ausschließlich durch Nutzerfehler erfolgreich (Phishing, PIN auf EC-Karte schreiben, unwissentlich ein Programm ausführen, das die Festplatte formatiert). Selbst gute Systeme sind nur so gut wie das Sicherheitsbewußtsein der Nutzer - Ausbildung ist hier notwendig, nicht "Anbieter"-Haftung. Die Grenze zwischen grob fahrlässigen Nutzerfehlern und leicht fahrlässigen/kaum vermeidbaren Nutzerfehlern ist fließend - ebenso komplex ist eine generelle Haftung. Die Gefahr, selbst verantwortungsbewußte "Anbieter" oder gar unbedarfte Privatmenschen Klagen auszusetzen, ist unvermeidbar.

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

auch hier gesetzliche Grundlagen einzuhalten sind, etwa Produkthaftung und sich niemand herausreden darf, wenn das Angebot mißbraucht wird. Vielleicht sollte im Netz sogar noch strengere Regeln gelten, weil die Möglichkeiten "sich www zu verstecken" auch größer sind

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

ich einen Überwachungsstaat ablehne. Ich kann mir nichts unter "gefahrgeneigten Angeboten" im Internet vorstellen, zumindest nicht auf die öffentliche Sicherheit bezogen. Was soll das sein? Explodiert eine Bombe, wenn ich falsch klicke?

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Da die Post für den Inhalt Ihrer beförderten Sendungen nicht haftbar zu machen ist, muss das naürlich auch für Internet-Service-Provider gelten. Im Internet werden Daten befördert .

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Es heisst oft genug "Zur Sicherheit des Nutzers". Dann wälzen eben die Provider, Seiten-, Angebots- Anbieter die Verantwortung wieder auf die Seiten-, Besucher -Nutzer ab, "wegen der Sicherheit". In so einem Falle kann auch alles so bleiben wie es ist. Bitte etwas verständlicher formulieren !

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